Die EU-Wiederherstellungsverordnung stellt die Landwirtschaft vor neue Aufgaben. Während die Ziele klar formuliert sind, bleiben Umsetzung, Fianzierung und Auswirkungen auf die Betriebe umstritten. Patrik Heizmann gibt einen Überblick:
Herr Heizmann, das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) ist politisch hoch umstritten. Wo stehen wir aktuell im Gesetzgebungsprozess?
Die Wiederherstellungsverordnung (WVO) trat im August 2024 in Kraft und gilt seitdem für alle EU-Mitgliedstaaten. Einer gesonderten Umsetzung in nationales Recht, wie sie bei Richtlinien der EU notwendig ist, bedarf es nicht. Derzeit wird der nationale Wiederherstellungsplan für Deutschland erarbeitet. Hierbei handelt sich um ein über 1.000 Seiten starkes Dokument, das die Wiederherstellungsmaßnahmen, Zeitpläne und Flächenziele definiert. Bis September 2026 müssen alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Wiederherstellungspläne nach Brüssel übermitteln.
Was sind die zentralen Inhalte des NRL, die die Betriebe wirklich betreffen?
Viele Ziele der WVO werden auf Landkreisebene definiert, das bedeutet, der Suchraum für die Umsetzung von Maßnahmen ist weit gefasst. Dennoch werden die Ziele wie zum Beispiel zur Wiedervernässung entwässerter Moorflächen zwangsläufig zu einer steigenden Flächenkonkurrenz führen. Auch Natura 2000-Schutzgebiete werden besondere Aufmerksamkeit erfahren. So sollen Maßnahmen prioritär in Vogelschutz- und FFH-Gebieten umgesetzt werden. Bislang steht die Freiwilligkeit bei der Teilnahme an oberster Stelle, vereinzelt wird jedoch mit dem Ordnungsrecht gedroht, sollten gesteckte Ziele nicht erreicht werden.
Die Bauernverbände in Baden-Württemberg äußern deutliche Kritik am NRL. Was sind die Hauptkritikpunkte aus der Praxis?
Der Erhalt der Biodiversität sichert unser aller Lebensgrundlage, das ist unbestritten. Dennoch muss gleichzeitig die Ernährungssouveränität in Europa sichergestellt sein. Die WVO lässt diese jedoch hinten anstehen. Mit der Umsetzung der WVO kehrt ein immenser bürokratischer Aufwand ein. Monitoring, Dokumentation und Kontrolle werden angesichts des Gesamtumfangs der Verordnung die Kapazitäten der Behörden binden. Es droht ein riesiges Bürokratiemonster zu entstehen.
Kritisiert wird insbesondere, dass das Konzept der „Wiederherstellung“ einen früheren Zustand anstrebt, also eher rückwärtsgewandt ist. Ist dieser Ansatz unter den Bedingungen des Klimawandels überhaupt noch sinnvoll?
Das Konzept der Wiederherstellung eines vormaligen Zusanddes ist als rückwärtsgewandter Ansatz grundsätzlich abzulehnen. Angesichts des Klimawandels werden diverse Ziele gefährdet beziehungsweise nicht zu erreichen sein. So ist kritisch zu hinterfragen, ob FFH-Lebensraumtypen unter zukünftigen Klimabedingungen überhaupt erhalten werden können. Skeptisch bleibt der Berufsstand auch bei der ausgelobten Freiwilligkeit der Maßnahmen. Was geschieht, wenn die Ziele der WVO nicht erreicht werden?
Laut dem Wiederherstellungsplan zählen FHH-Flächen der Stufe C zu den Lebensräumen, die in einem „schlechten Zustand“ sind und entsprechend verbessert werden müssen?
Ja, das bereitet mir Kopfzerbrechen. Wir haben viele Berichte über FFH-Mähwiesen, die damals in einem fragwürdigen naturschutzfachlichen Zustand gerade noch als Lebensraumtyp im Erhaltungszustand „C“ kartiert wurden. Nun soll deren Zustand aufgewertet werden. Argumentativ wird es schwierig werden, solche Maßnahmen als Wiederherstellung zu betiteln.
Weil die Flächen nie besser waren…
Weil nie ein höherwertiger Zustand dokumentiert wurde. Hier von einer Wiederherstellung zu sprechen, ist irreführend. Die Umsetzung soll rein auf Freiwilligkeit basieren. Es wird also entweder ein hohes Maß an Idealismus erwartet oder die Teilnahme am Programm wird mit einem entsprechend hohen finanziellen Anreiz versehen.
Laut einem geleakten Bericht der EU-Kommission klafft bei der Umsetzung des Naturwiederherstellungsgesetzes eine Finanzierungslücke von jährlich bis zu 3,7 Milliarden Euro. Wie bewerten Sie diese Zahlen?
Aus meiner Perspektive sollte die Umsetzung der WVO so lange auf Eis gelegt werden, bis diese klaffende Lücke geschlossen ist. Es handelt sich hier um fast ein Drittel des gesamten Finanzbedarfs. Ohne eine ausreichende Finanzierung kann nicht seriös über die Ausgestaltung von Maßnahmen diskutiert werden. Große Sorgen bereitet auch, dass schon vielfach Begehrlichkeiten geäußert wurden, die Finanzierung mit Mitteln, die für die Gemeinsame Agrarpolitik bestimmt sind, zu decken. Der BLHV ist klar der Meinung, dass zusätzliche Aufgaben mit neuen Mitteln ausgestattet werden müssen.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung stellt die Landwirtschaft vor neue Aufgaben. Während die Ziele klar formuliert sind, bleiben Umsetzung, Fianzierung und Auswirkungen auf die Betriebe umstritten. Patrik Heizmann gibt einen Überblick:
Herr Heizmann, das Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) ist politisch hoch umstritten. Wo stehen wir aktuell im Gesetzgebungsprozess?
Die Wiederherstellungsverordnung (WVO) trat im August 2024 in Kraft und gilt seitdem für alle EU-Mitgliedstaaten. Einer gesonderten Umsetzung in nationales Recht, wie sie bei Richtlinien der EU notwendig ist, bedarf es nicht. Derzeit wird der nationale Wiederherstellungsplan für Deutschland erarbeitet. Hierbei handelt sich um ein über 1.000 Seiten starkes Dokument, das die Wiederherstellungsmaßnahmen, Zeitpläne und Flächenziele definiert. Bis September 2026 müssen alle Mitgliedstaaten ihre nationalen Wiederherstellungspläne nach Brüssel übermitteln.
Was sind die zentralen Inhalte des NRL, die die Betriebe wirklich betreffen?
Viele Ziele der WVO werden auf Landkreisebene definiert, das bedeutet, der Suchraum für die Umsetzung von Maßnahmen ist weit gefasst. Dennoch werden die Ziele wie zum Beispiel zur Wiedervernässung entwässerter Moorflächen zwangsläufig zu einer steigenden Flächenkonkurrenz führen. Auch Natura 2000-Schutzgebiete werden besondere Aufmerksamkeit erfahren. So sollen Maßnahmen prioritär in Vogelschutz- und FFH-Gebieten umgesetzt werden. Bislang steht die Freiwilligkeit bei der Teilnahme an oberster Stelle, vereinzelt wird jedoch mit dem Ordnungsrecht gedroht, sollten gesteckte Ziele nicht erreicht werden.
Die Bauernverbände in Baden-Württemberg äußern deutliche Kritik am NRL. Was sind die Hauptkritikpunkte aus der Praxis?
Der Erhalt der Biodiversität sichert unser aller Lebensgrundlage, das ist unbestritten. Dennoch muss gleichzeitig die Ernährungssouveränität in Europa sichergestellt sein. Die WVO lässt diese jedoch hinten anstehen. Mit der Umsetzung der WVO kehrt ein immenser bürokratischer Aufwand ein. Monitoring, Dokumentation und Kontrolle werden angesichts des Gesamtumfangs der Verordnung die Kapazitäten der Behörden binden. Es droht ein riesiges Bürokratiemonster zu entstehen.
Kritisiert wird insbesondere, dass das Konzept der „Wiederherstellung“ einen früheren Zustand anstrebt, also eher rückwärtsgewandt ist. Ist dieser Ansatz unter den Bedingungen des Klimawandels überhaupt noch sinnvoll?
Das Konzept der Wiederherstellung eines vormaligen Zusanddes ist als rückwärtsgewandter Ansatz grundsätzlich abzulehnen. Angesichts des Klimawandels werden diverse Ziele gefährdet beziehungsweise nicht zu erreichen sein. So ist kritisch zu hinterfragen, ob FFH-Lebensraumtypen unter zukünftigen Klimabedingungen überhaupt erhalten werden können. Skeptisch bleibt der Berufsstand auch bei der ausgelobten Freiwilligkeit der Maßnahmen. Was geschieht, wenn die Ziele der WVO nicht erreicht werden?
Laut dem Wiederherstellungsplan zählen FHH-Flächen der Stufe C zu den Lebensräumen, die in einem „schlechten Zustand“ sind und entsprechend verbessert werden müssen?
Ja, das bereitet mir Kopfzerbrechen. Wir haben viele Berichte über FFH-Mähwiesen, die damals in einem fragwürdigen naturschutzfachlichen Zustand gerade noch als Lebensraumtyp im Erhaltungszustand „C“ kartiert wurden. Nun soll deren Zustand aufgewertet werden. Argumentativ wird es schwierig werden, solche Maßnahmen als Wiederherstellung zu betiteln.
Weil die Flächen nie besser waren…
Weil nie ein höherwertiger Zustand dokumentiert wurde. Hier von einer Wiederherstellung zu sprechen, ist irreführend. Die Umsetzung soll rein auf Freiwilligkeit basieren. Es wird also entweder ein hohes Maß an Idealismus erwartet oder die Teilnahme am Programm wird mit einem entsprechend hohen finanziellen Anreiz versehen.
Laut einem geleakten Bericht der EU-Kommission klafft bei der Umsetzung des Naturwiederherstellungsgesetzes eine Finanzierungslücke von jährlich bis zu 3,7 Milliarden Euro. Wie bewerten Sie diese Zahlen?
Aus meiner Perspektive sollte die Umsetzung der WVO so lange auf Eis gelegt werden, bis diese klaffende Lücke geschlossen ist. Es handelt sich hier um fast ein Drittel des gesamten Finanzbedarfs. Ohne eine ausreichende Finanzierung kann nicht seriös über die Ausgestaltung von Maßnahmen diskutiert werden. Große Sorgen bereitet auch, dass schon vielfach Begehrlichkeiten geäußert wurden, die Finanzierung mit Mitteln, die für die Gemeinsame Agrarpolitik bestimmt sind, zu decken. Der BLHV ist klar der Meinung, dass zusätzliche Aufgaben mit neuen Mitteln ausgestattet werden müssen.