Natur & Umwelt

LPR-Vertrag und Wolf

Können Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR-Verträge), die zur Weidehaltung verpflichten, vor Ablauf der Laufzeit sanktionsfrei beendet werden, sollte die Präsenz von Wölfen die Beweidung als unzumutbar erscheinen lassen?

Diese Frage von Mitgliedern hat der BLHV an das Umweltministerium in Stuttgart weitergeleitet. In seiner Antwort betont das dafür zuständige Umweltministerium, dass ihm die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gerade bei der Umsetzung der LPR sehr wichtig sei. Ziel der Landesregierung sei es, ein Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen. Vorzeitige Beendigungen des Vertrages sollten angesichts der vom Land bereitgestellten Möglichkeiten zur Unterstützung der Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei der Umsetzung von Wolfspräventionsmaßnahmen allenfalls „ultima ratio“, also das letzte Mittel der Wahl, sein und im Interesse der Artenvielfalt und der Kulturlandschaft vermieden werden. Das Land verweist dabei auch auf die Angebote einer finanziellen Förderung eines wolfssicheren Herdenschutzes. Ob ein Ausstieg aus LPR-Verträgen aufgrund verstärkter Wolfpräsenz möglich ist, wäre nach Auskunft des Umweltministeriums letztlich im Einzelfall zu prüfen.

Gd