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Kein landwirtschaftlicher Betrieb möchte zum Corona-Hotspot werden. Deshalb haben sich die Betriebe auch an Hygienevorgaben, Abstandsregelungen und in der Praxis nicht immer einfach umzusetzende Auflagen gehalten – schon im Interesse der eigenen Gesundheit und der ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und auch aus gesamtgesellschaftlicher Verantwortung.
Das Stuttgarter Sozialministerium hat diese Entwicklung jedoch ignoriert und an Verbänden und Landwirtschaftsministerium vorbei eine Corona-Verordnung auf den Weg gebracht, für deren Schärfe keine sachliche Rechtfertigung besteht. Man wollte wohl nicht gegenüber Bayern nachstehen, wo auf Corona-Hotspots in Erntehelferbetrieben reagiert werden musste. Diese Hotspots gab es bei uns in der Landwirtschaft nicht. Was soll eine Testpflicht unterschiedslos für alle neuen Mitarbeiter, wenn jetzt schon die Labore am Anschlag arbeiten und Bürger im Durchschnitt vier bis fünf Tage auf ihr Testergebnis warten müssen? Warum müssen Schwester und Neffe des Winzers die knappen Testkapazitäten in Anspruch nehmen, nur, weil sie zwei Tage bei der Lese mithelfen wollen? Wenn man schon meint, ohne Anlass Bayern kopieren zu müssen, dann nicht nur im Schlechten, sondern bitte auch im Guten. Die Übernahme der Kosten für die Tests und das Angebot, dass die Gesundheitsämter auf die Betriebe kommen, um zu testen, wäre das Mindeste, was unsere Landwirte erwarten können. Die Kommunikationsverweigerung, die Sozialminister Manfred Lucha in dieser Sache praktiziert, ist sicher keine Wahlwerbung für die grüne Regierungspartei. Sie ist nur ein Beweis für fehlende Argumente.
Michael Nödl