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Politische Erhöhung des Mindestlohns verfassungswidrig

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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat zum Entwurf des Mindestlohnerhöhungsgesetzes ein erstes verfassungsrechtliches Gutachten durch Herrn Prof. Schorkopf von der Universität Göttingen eingeholt.

Prof. Schorkopf kommt zu dem Schluss, dass die in dem Entwurf eines Mindestlohnerhöhungsgesetzes vorgesehene Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro in die Tarifautonomie wie auch die Systematik des Mindestlohngesetzes mit der dort verankerten Einbindung der Sozialpartner eingreift. Mit der außerordentlichen, der Logik des Mindestlohngesetzes und der Kommissionsarbeit widersprechenden Erhöhung wird das Bestands- wie das Autonomievertrauen der Sozialpartner berührt. Der Entwurf verletzt die Tarifautonomie wie das Gebot der Gewährung von Vertrauensschutz. Der Gutachter kritisierte auch die Begründung der Anhebung mit Überlegungen zu einem „living wage“, wonach alle Beschäftigten ein Recht auf einen Mindestlohn haben sollen, der über das physische Existenzminimum hinaus eine soziale und kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Diese Begründung stelle die bisherige Systematik des Mindestlohns grundsätzlich in Frage.

Das Gutachten bestätige alle Bedenken bezüglich der Politisierung des Mindestlohns, betonte Franz Josef Müller, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands für Südbaden im BLHV. Müller brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass das Bundeskabinett den für diesen Mittwoch vorgesehenen Beschluss des Gesetzentwurfs im Lichte dieser Erkenntnisse noch einmal überdenkt.

Michael Nödl

Geschäftsführer Landwirtschaftlicher Arbeitgeberverband für Südbaden