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Thema Wolf in Todtnau

Der Landwirtschaftsausschuss der Stadt Todtnau hatte am 18. April in Brandenberg zur Landwirteversammlung eingeladen. Schwerpunkt war der Austausch zu Wolf und Weidehaltung im Südschwarzwald.

Alle Stadträte und  Ortschaftsräte waren eingeladen. Michael Nödl vom BLHV informierte über Wolf und Weidetierhaltung. Er wies darauf hin, dass die geplanten Herdenschutzstandards bei Rindern nicht Voraussetzung für eine Entschädigung von Nutztierrissen sind, im Gegensatz zu Ziegen und Schafen. Wohl aber sei die Umsetzung der Angebote zum Herdenschutz Voraussetzung für eine rechtssichere Entnahme eines Wolfes. Die Aufnahme ins Jagdrecht bewertete Nödl als nicht zielführend, solange nicht vor allem auf europäischer Ebene der rechtliche Schutzstatus des Wolfes geändert werde. Momentan falle der Wolf ins Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, habe ganzjährige Schonzeit und eine naturschutzrechtliche Genehmigung sei weiterhin erforderlich. Bei der Haftung für ausbrechende Tiere sah der Referent weniger die zivilrechtliche Seite als problematisch als die strafrechtliche, denn erstere sei durch die betriebliche Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese müsse unbedingt auf dem aktuellen Stand sein. In der lebhaften Diskussion wiesen die  Landwirte vor allem darauf hin, dass die Tierhaltung im Südschwarzwald überwiegend im Nebenerwerb erfolge. Wenn der Aufwand zu groß wird, würde keiner von ihnen mehr Tiere halten. Dann müssten Land und Bund für die Pflege und Offenhaltung der naturschutzrechtlich streng geschützten Lebensräume sorgen.

red