Broschüre zur ASP auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Die Broschüre steht nun im pdf-Format zum Download zur Verfügung
Hohe Zuschüsse für Emissionsminderung
Zur Anpassung an neue Auflagen der Düngeverordnung will die Bundesregierung zum Beginn des kommenden Jahres ein Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) auflegen. Erste Eckpunkte wurden jetzt vorgelegt, sie sind aber noch nicht verbindlich.
Corona-Verordnung nachbessern
Die Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft in Baden-Württemberg verpflichtet alle Betriebe für die Dauer des Einsatzes von Saisonarbeitern zu umfassenden Corona-Präventionsmaßnahmen. Der BLHV fordert jetzt Nachbesserungen bei der Verordnung.
BLHV begrüßt Kulturlandschaftsrat
Landwirtschaftsminister Peter Hauk ruft den im Volksantrag geforderten Kulturlandschaftsrat ein und lädt schon zum 7. Oktober ein, „um Brücken zu schlagen zwischen allen Akteuren, die Verantwortung tragen bei der Erhaltung unserer Kulturlandschaft“.
Mit Kanonen auf Spatzen
Kein landwirtschaftlicher Betrieb möchte zum Corona-Hotspot werden.
Kastration unter Inhalationsnarkose
Ab sofort bietet die Landesanstalt für Schweinzucht (LSZ) Boxberg Möglichkeiten zum Absolvieren der Praxisphase und der praktischen Prüfung zum Erwerb der Sachkunde Ferkelbetäubung an.
Futternutzung von ÖVF-Zwischenfrüchten und ÖVF-Untersaaten
Pressemitteilung des MLR: Ausnahmeregelungen bei Direktzahlungen zur Futternutzung von als ökologischen Vorrangflächen angemeldeten Zwischenfrüchten und Untersaaten zur Minderung der Auswirkungen der extremen Trockenheit im Jahr 2020
Damit man zusammenfindet
Betriebe sollten sich unbedingt auf der vor einigen Monaten ins Leben gerufenen Ausbildungsplattform registrieren, appelliert der BLHV. So finden Ausbilder und Auszubildende besser zusammen.
Kommentar: Schwert und Pflug sind ein No-Go
Ein neues Symbol geht durch die landwirtschaftliche Protestbewegung, eine schwarze Flagge mit weißem Pflug und rotem Schwert.
Korrekte Wertermittlung ist wichtig
Auch wenn die Hülle des Gebäudes nicht verändert wird, können Umbauten zu veränderten Risikoeinschätzungen beim Versicherer führen.









