GLÖZ-Auflagen in weiten Teilen fachfremd
Am 25. September tagte der BLHV-Strukturausschuss im Haus der Bauern in Freiburg. Hauptthema waren die durch die GLÖZ-Auflagen geforderten Bewirtschaftungseinschränkungen.
Kommentar: Der Amtsschimmel frisst keinen Aufwuchs unter Streuobst
Zum 15. August endete der Pflegeverbotszeitraum auf Brachflächen für das Jahr 2023. Nach Paragraf 17 der GAP-KondVO wird Streuobst ohne Wiesennutzung als Brache eingestuft und darf deshalb vom 1. April bis einschließlich 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden.
SUR: Gewisse Härten im Detail abgemildert
Das europäische Gesetzesvorhaben zur Wiederherstellung der Natur (NRL) wurde am 12. Juli vom Europaparlament zwar nicht abgelehnt. Jedoch konnten einige kritische Punkt abgewendet werden, wie der BLHV im Nachgang befindet.
Austausch mit SPD Vertretern zu SUR
Auf Initiative des BLHV-Kreisvorstandsteams Villingen organisierte die Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Schwarzwald-Baar, Derya Türk-Nachbaur, eine Online-Diskussionsrunde mit SPD-Vertretern auf Landes-, Bundes- und Europaebene.
Kommentar: Argumente neu aufstellen
Die Bauernverbände richten ihren Protest nicht gegen den Naturschutz, sondern gegen das Nature Restoration Law (NRL). Man will nicht gegen den Naturschutz sein, sondern gegen schlecht gemachte Gesetze. Das war die klare Linie und stand auch so auf den Bannern der Demonstranten am 11. Juli in Straßburg vor der entscheidenden Abstimmung im Europaparlament.
Bauernverband: Brüssel verharmlost SUR
Der Streit um die SUR-Vorschläge der EU-Kommission verschärft sich: So sagt im Gegensatz zur neuen Folgenabschätzung der EU-Kommission eine vom Deutschen Bauernverband in Auftrag gegebene Studie erhebliche Verluste in der landwirtschaftlichen Produktion voraus.
Auf Öko-Erkundungstour
Am 14. und 15. Juni öffnen die 4. Öko-Feldtage in Ditzingen ihre Tore.
Fehltöne im Streuobst
Die neue GLÖZ 6-Mindestbodenbedeckung birgt eine unangenehme Überraschung für Bewirtschafter von Streuobst: Flächen, deren Aufwuchs nicht durch zum Beispiel Beweidung oder Futterwerbung genutzt wird, dürfen erst nach dem 15. August gemulcht werden.
Kommentar: Ein Bärendienst für Streuobst
Offensichtlich haben diejenigen, die an der Erstellung der Konditionalitäten-Verordnung beteiligt waren, keine Ahnung davon, was unsere Streuobstbestände benötigen.
Rote Gebiete in Baden-Württemberg bleiben
Vor zwei Wochen hat der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg ein Urteil gesprochen: Die digitale Veröffentlichung der Gebietsausweisung der Nitrat- und Phosphatgebiete entspreche nicht der ordnungsgemäßen Verkündung nach dem Landesverkündungsgesetz.