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Zumeldung des BLHV zur „Ulmer Erklärung“ beim Biogasgipfel am 4. Mai 2026 in Ulm

Anlässlich des Biogasgipfels am 4. Mai 2026 in Ulm und der Verabschiedung der „Ulmer Erklärung“ begrüßt der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) die in der Erklärung enthaltenen Signale zur Stärkung der landwirtschaftlichen Biogasanlagen und zu deren künftiger Rolle für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

„Landwirtschaftliche Biogasanlagen können die Energieversorgung gut absichern. Biogas lässt sich speichern und liefert Strom und Wärme, auch wenn keine Sonne scheint und kein Wind weht. Wichtig ist aber, dass sich die Anlagen dauerhaft wirtschaftlich betreiben lassen“, betont Oswald Tröndle, stellvertretender Vorsitzender des BLHV-Fachausschusses Getreide, Marktfruchtbau und regenerative Energien. Der BLHV unterstützt ausdrücklich die Forderung der Ulmer Erklärung nach einer Erhöhung des Flexibilitätszuschlags und des Ausschreibungsvolumens, um bestehenden Biogasanlagen eine Perspektive für den Weiterbetrieb zu geben. Ergänzend fordert der Verband verlässliche Anschlussregelungen für auslaufende EEG-Vergütungen, damit funktionierende Anlagen erhalten bleiben.

Der BLHV verweist darauf, dass alternative Substrate wie Gülle oder Festmist zwar eine wichtige Rolle in funktionierenden Nährstoffkreisläufen spielen. Damit ihr Einsatz in Biogasanlagen wirtschaftlich möglich bleibt, ist jedoch ein ausgleichender Förderbetrag zwingend erforderlich. Gleichzeitig stellt der BLHV klar, dass energiereiche Biomasse weiterhin die Grundlage einer nachhaltigen und rentablen Biogaserzeugung ist. Vorgaben wie der Maisdeckel müssten daher überprüft und zurückgenommen werden.  

Ergänzend weist der BLHV auf die agrarstrukturelle Bedeutung landwirtschaftlicher Biogasanlagen hin. „Mit dem Rückgang der Nutztierhaltung gewinnen Biogasanlagen zunehmend an Bedeutung für die Verwertung des Aufwuchses im Grünland und damit für den Grünlanderhalt“, so Tröndle.

Beim Thema Bürokratie mahnt der BLHV eine deutliche Entlastung an: „Landwirtschaftliche Biogasanlagenbetreiber müssen überzogene Gutachtenvorgaben erfüllen und unverhältnismäßige Zertifizierungen nachweisen. Dies verursacht nicht nur enorme Kosten, sondern demotiviert“, kritisiert Tröndle. In diesen Bereichen sei eine deutliche Reduzierung dringend erforderlich.

„Die Ulmer Erklärung geht in die richtige Richtung – jetzt kommt es darauf an, dass die politischen Ankündigungen auch zügig und praxisnah umgesetzt werden“, so Tröndle abschließend.