Ländle leben lassen: breites Bündnis gegen Flächenfraß
17 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände haben vergangene Woche den Volksantrag „Ländle leben lassen“ gestartet, um gemeinsam gegen den sehr hohen Flächenverbrauch in Baden-Württemberg vorzugehen.
Beiträge und Zuschuss angepasst
In seiner jüngsten Sitzung befasste sich der geschäftsführende Vorstand des BLHV bereits mit dem Haushaltsvoranschlag 2023.
Volksantrag „Ländle leben lassen“ am Start
Der Landesnaturschutzverband (LNV), der Landesverband vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) und der BLHV haben gemeinsam einen Volksantrag für wirksame Maßnahmen zum Flächenschutz auf den Weg gebracht.
Die Photovoltaik-Welle rollt
Egal ob Dachanlagen, Freiflächenanlagen oder Agri-Photovoltaik – die Dynamik bei Photovoltaik ist enorm. Deshalb waren letzte Woche viele Landwirte der Einladung des BLHV und der Maschinenringe Konstanz, Linzgau und Tuttlingen-Stockach nach Stockach gefolgt.
Thema Wolf in Todtnau
Der Landwirtschaftsausschuss der Stadt Todtnau hatte am 18. April in Brandenberg zur Landwirteversammlung eingeladen. Schwerpunkt war der Austausch zu Wolf und Weidehaltung im Südschwarzwald.
Fehltöne im Streuobst
Die neue GLÖZ 6-Mindestbodenbedeckung birgt eine unangenehme Überraschung für Bewirtschafter von Streuobst: Flächen, deren Aufwuchs nicht durch zum Beispiel Beweidung oder Futterwerbung genutzt wird, dürfen erst nach dem 15. August gemulcht werden.
Kommentar: Ein Bärendienst für Streuobst
Offensichtlich haben diejenigen, die an der Erstellung der Konditionalitäten-Verordnung beteiligt waren, keine Ahnung davon, was unsere Streuobstbestände benötigen.
Volksantrag Ländle leben lassen: Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände gehen gemeinsam gegen den Flächenfraß vor
Ein breites Bündnis aus über 15 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden hat heute den Volksantrag „Ländle leben lassen“ gestartet, um gemeinsam gegen den verheerenden Flächenfraß in Baden-Württemberg vorzugehen.
Kommentar: Bauern-Anlagen bis 950 kW
Die Privilegierung von Agri-PV-Anlagen bis 2,5 Hektar sieht für aktive landwirtschaftliche Betriebe vielversprechend aus. Der räumlich-funktionale Zusammenhang bringt den landwirtschaftlichen Betrieben bei dem Ausbau auf landwirtschaftlichen Flächen also eine dringend gebotene Besserstellung gegenüber nichtlandwirtschaftlichen PV-Investoren.
Gesetzliche Erleichterungen für Agri-PV-Anlagen
Das Bundeskabinett hat beschlossen, einen zusätzlichen Privilegierungstatbestand für Agri-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in das Baugesetzbuch aufzunehmen.