Nationalpark: Angrenzende Familienbetriebe berücksichtigen
Nationalpark – BLHV-Präsident Bernhard Bolkart setzt sich mit einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann für einen konstruktiven Austausch um die Flächenzuschnitte und die Bewirtschaftung des Nationalparks und dessen Pufferzone ein.
Gemeinsam gegen Streichungen bei der GAK
„Die geplanten Streichungen bei der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)‘ durch die Bundesregierung machen bereits erreichte Ziele wieder zunichte und schwächen die Landwirtschaft und den ländlichen Raum enorm“,…
Faire Bedingungen an der Schweizer Grenze
Bei der Vorstandssitzung des BLHV am 14. September im Haus der Bauern wurde ein neues Forderungspapier zur sogenannten Schweizer Landnahme beschlossen. In sechs Punkten nimmt der Verband darin Stellung zur anhaltenden Problematik in der Grenzregion.
Naturschützer und Bauernverbände: GAK-Mittelkürzungen sind nicht hinnehmbar
Gemeinsamer Appell des Veränderungsdialogs Baden-Württemberg zur Herbst-Agrarministerkonferenz 2023
BLHV warnt vor Kürzungen im Agrarhaushalt
Der BLHV warnt ausdrücklich davor, Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu kürzen. Für den Verband ist die GAK ein zentraler Bestandteil agrarstruktureller Fördermaßnahmen
Betreuung für den Privatwald gewährleisten
Der BLHV hat sich umfassend zu den geplanten Änderungen der Privatwaldverordnung und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift geäußert.
Kommentar: Landwirte verpachten lassen
Bund und Land haben einen ambitionierten Ausbaupfad für die Photovoltaik (PV) vorgegeben. Der Zubau soll zur Hälfte auf Dachflächen und zur anderen Hälfte auf Freiflächen erfolgen. Die Gemeinden sind aufgefordert, entsprechende Vorbehaltsflächen auszuweisen.
Volksantrag: Große Sammelwoche 15.-23.9.
Die 24 Trägerorganisationen des Volksantrages gegen den Flächenverbrauch „Ländle leben lassen“, darunter der BLHV, fordern die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von „Agenturen für Innenentwicklung“. Ziel ist es, den Außenbereich zu schonen.
Kommentar: Der Amtsschimmel frisst keinen Aufwuchs unter Streuobst
Zum 15. August endete der Pflegeverbotszeitraum auf Brachflächen für das Jahr 2023. Nach Paragraf 17 der GAP-KondVO wird Streuobst ohne Wiesennutzung als Brache eingestuft und darf deshalb vom 1. April bis einschließlich 15. August nicht gemäht oder gemulcht werden.
Natur wiederherstellen – aber nicht so
Rund 300 Bäuerinnen und Bauern aus 20 Ländern, darunter eine Abordnung des BLHV, sind am Dienstag vor das Europaparlament in Straßburg gezogen. Es ging darum, erneut und vehement gegen die Pläne der EU-Kommission für ein Naturwiederherstellungsgesetz (NRL) zu protestieren.








