Umtausch der Führerscheine – die Klasse T nicht vergessen
Alle Personen, die vor dem 19. Januar 2013 den Führerschein erworben haben, müssen diesen in den nächsten Jahren in den neuen EU-Führerschein umtauschen.
Auslegung 3G am Arbeitsplatz
Seit Mittwoch, den 24.11.2021 gilt die 3 G-Regel am Arbeitsplatz und zwar für ALLE Beschäftigten. Das Arbeitsministerium BMAS hat inzwischen genauere Auskünfte erteilt.
Kommentar: Frühzeitig um den Generationswechsel kümmern
Die Hofübergabe ist in vielen Familien ein Thema, vor dem sich lange gedrückt wird, aus verschiedenen Gründen.
Moderneres Betreuungsrecht
Bundesrat und Bundestag haben einer umfangreichen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz wird am 1.1.2023 in Kraft treten.
Kontingent für Georgier noch nicht ausgeschöpft
5000 Saisonkräfte aus Georgien dürfen im Jahr 2021 für eine bis zu 90-tägige Beschäftigung von deutschen Landwirten angeworben werden.
Auch Polen, Bulgarien und Ungarn seit 30. Mai 2021 nicht mehr Risikogebiet, Rückreise nach Rumänien erleichtert
Seit 30. Mai 2021, 00.00 Uhr, gelten auch Polen, Bulgarien und Ungarn nicht mehr als Risikogebiete.
Anreiseinformationen für Saisonarbeitskräfte
Rumänien und Slowakei sind seit dem 23. Mai 2021 vom RKI nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Damit entfallen für Anreisende von dort die bundesrechtlichen Vorgaben, die für Einreisende aus Risikogebieten gelten.
Impfbedingungen für Landwirte
Nach der Corona-Impfverordnung haben Personen, die in besonders relevanter Position in Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, Anspruch auf eine Schutzimpfung mit erhöhter Priorität.
Aktualisierte Fragebögen zur Feststellung der Sozialversicherungspflicht von SAK
Die Fragebögen zur Feststellung der Versicherungspflicht bei Saisonarbeitskräften in polnischer, rumänischer, ukrainischer, ungarischer und bulgarischer Sprache wurden geringfügig erneuert.
Kein schnelles Inkrafttreten der 102-Tage-Regelung
Bevor die vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 geltenden Zeitgrenzen von vier Monaten bzw. 102 Arbeitstagen in der Praxis angewendet werden können, muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden