Die LUB GmbH geht neue Wege
Unternehmensberatung: Claudius Wurth hat zum 1. Oktober die landwirtschaftliche Unternehmensberatung LUB GmbH vom BLHV übernommen.
Unlautere Handelspraktiken gesetzlich verbieten
2019 wurde eine EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette (UTP-Richtlinie) verabschiedet. Aktuell läuft die Umsetzung in nationales Recht. Der BLHV unterstützt das Vorhaben.
Einen Markt für Biokälber schaffen
Die Bioland-Beratung hat am Donnerstag voriger Woche gemeinsam mit der Bio-Musterregion Freiburg zu einer Fachveranstaltung zur Vermarktung von Kälbern aus der Ökomilchviehhaltung am Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Emmendingen Hochburg eingeladen.
Kommentar: Warum noch Erntedank feiern?
Schon lange muss sich der immer satte Mitteleuropäer keine Gedanken mehr um seine Lebensmittelversorgung machen.
Hohe Zuschüsse für Emissionsminderung
Zur Anpassung an neue Auflagen der Düngeverordnung will die Bundesregierung zum Beginn des kommenden Jahres ein Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) auflegen. Erste Eckpunkte wurden jetzt vorgelegt, sie sind aber noch nicht verbindlich.
BLHV begrüßt Kulturlandschaftsrat
Landwirtschaftsminister Peter Hauk ruft den im Volksantrag geforderten Kulturlandschaftsrat ein und lädt schon zum 7. Oktober ein, „um Brücken zu schlagen zwischen allen Akteuren, die Verantwortung tragen bei der Erhaltung unserer Kulturlandschaft“.
Korrekte Wertermittlung ist wichtig
Auch wenn die Hülle des Gebäudes nicht verändert wird, können Umbauten zu veränderten Risikoeinschätzungen beim Versicherer führen.
Das kleine AFP läuft weiter
Der BLHV hatte wegen Unsicherheiten bei der anstehenden Zuteilung von Mitteln für das kleine AFP das Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) auf die Bedeutung der Investitionsförderprogramme hingewiesen und eine Aufstockung der Förderung gefordert.
Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis und zur Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen
Die überarbeitete Fassung der Leitlinie ist kostenfrei abrufbar.
Wie Waldbesitzer nun gefördert werden
Seit vergangener Woche ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Waldbesitzern in Baden-Württemberg in Kraft. Das Land stellt über 30 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Antragstellung ist auch rückwirkend möglich.