Permethrin in Tierarzneimitteln: Ein Risiko für Katzen
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor Fehlanwendung
Wiesenmeister gesucht
Diesmal sind Mitgliedsbetriebe der Erzeugergemeinschaft Schwarzwald Bio-Weiderind angesprochen, schwerpunktmäßig aus dem Landkreis Waldshut. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Kommentar: Zu niedlich, um die Welt zu retten
Der klassische Stallhase, der eigentlich schon immer ein Kaninchen war, ist heutzutage in Deutschland kaum noch anzutreffen.
Wolf und Weidetiere gehen nicht zusammen
Der Wolf und die Weidetierhaltung können nicht gemeinsam im Schwarzwald existieren“, so deutlich sprach sich der 1. Vizepräsident Bernhard Bolkart in der jüngsten Vorstandssitzung des BLHV aus.
„Bei langen Tiertransporten sind jetzt auch EU und Bundesregierung in der Pflicht“
Minister Peter Hauk MdL: „Bei langen Tiertransporten sind jetzt auch EU und Bundesregierung in der Pflicht. Neue Methoden zur Vermeidung von Tierversuchen oder der Verringerung der Belastung von Versuchstieren sollen breitere Verwendung finden“
Tierhaltung und Welternährung
Insbesondere in den ersten Lebensjahren ist eine ausreichende Versorgung mit tierischen Produkten wichtig, haben Untersuchungen ergeben.
Koalitionsspitze einigt sich zur Ferkelkastration
Die Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration soll um zwei Jahre bis Ende 2020 verlängert werden. Einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wollen Union und SPD umgehend auf den Weg bringen und noch in diesem Jahr beschließen.
Appell für den vierten Weg
Baden-Württemberg soll sich für die Fristverlängerung beim Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration einsetzen, fordern die beiden Bauernverbände.
Mehr Zeit für vierten Weg
Der BLHV unterstützt den Deutschen Bauernverband in seiner Kritik am Agrarausschuss des Bundesrats. In diesem gab es am Montag keine Mehrheit für eine Fristverlängerung in Sachen Ferkelkastration.
Kommentar: Milchsonderbeihilfe verweigert
Anfang des Jahres 2017 konnten Milcherzeuger die Milchsonderbeihilfe beantragen, wenn sie sich verpflichteten, die Kuhmilchanlieferungen im Beibehaltungszeitraum gegenüber dem Bezugszeitraum nicht zu steigern.